„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Für die Asylsuchenden auf dem Jaunpass gilt Artikel 1 der Menschenrechtskonvention nicht. Seit dem 1. September 2011 betreibt die ORS Service AG auf Mandat des Bundesamtes für Migration (BFM) ein provisorisches Empfangs- und Verfahrenszentrum auf dem Jaunpass. In der ausgemusterten unterirdischen Armeeunterkunft werden bis zu 60 neu ankommende Asylsuchende untergebracht. Der Bunker diente im Jahre 2004 sechs Monate als Minimalzentrum für NothilfebezügerInnen. Erklärtes Ziel war damals, die abgewiesenen Asylsuchenden an einem möglichst „untraattraktiven und abgelegenen Ort“ unterzubringen, um diese damit zum Verlassen der Schweiz zu drängen. Heute wird diese repressive Abschreckungsmassnahme schon auf neu eingereiste Asylsuchende angewandt. Und die Massnahme zeigt ihre Wirkung: Nach jedem Wochenende kehren ein paar Asylsuchende weniger zurück, weil sie die Lebensbedingungen auf dem Jaunpass nicht ertragen. Damit kann sich das BFM Asylsuchenden entledigen, ohne dass ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt werden muss. Eine solche Politik ist für augenauf Bern, für Bleiberecht Bern und für Sosf nicht tragbar.
Die unterirdische Militärkaserne auf dem Jaunpass weist neben der geographischen Lage zahlreiche gravierende Mängel der Infrastruktur auf. Laut Zonenplan der Gemeinde Boltigen ist die Truppenunterkunft auf dem Jaunpass nicht für eine zivile Nutzung bestimmt. Die Anlage ist unterirdisch und entspricht nicht den geltenden Sicherheitsbestimmungen: Zum einen ist die Notausgangsituation unbefriedigend und zum anderen benötigen die Rettungskräfte gegen 20 Minuten um nach Eingang eines Alarmes vor Ort zu sein. Auch in Bezug auf gesundheitliche Aspekte ist die unterirdische Anlage nicht haltbar - schon 2004 litten etliche BewohnerInnen nach kurzer Zeit an Bindehautentzündung, verursacht durch den Betrieb der Lüftungsanlage. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Unterkunft über die Wintermonate hinweg aufgrund der Kälte für die Bewohner untragbar ist.
Neben der prekären Infrastruktur sind die Asylsuchenden auf dem Jaunpass mit einem gesellschaftlichen Ausschluss konfrontiert, der in der Realität einer Internierung gleichkommt - Bewohner des Zentrums berichten sogar von einem Verbot, die Lebensmittelläden auf dem Jaunpass zu betreten.
Mit der symbolischen Aktion auf dem Jaunpass setzen die drei Gruppen ein Zeichen gegen Repression und Ausschluss und für eine Migrationspolitik, bei der die Grund- und Menschenrechte für alle gelten! Unverstanden blieb die Aktion von der Gemeinde Boltigen, welche unmittelbar im Anschluss an die Aktion mit einer Anzeige drohte.