Sozialhilfeausschluss für abgewiesene Asylsuchende
Eine einschneidende Änderung per 1.1.2008 war der Sozialhilfeausschluss für abgewiesene Asylsuchende. Der Bund erstattet ab 1.1.2008 den Kantonen für alle ihnen zugewiesenen abgewiesenen Asylsuchenden eine Pauschale von 15'000.- Die meisten Kantone nehmen entsprechend die Möglichkeit wahr, diesen Personen (wie bereits bisher den Personen mit Nichteintretensentscheid, NEE) nur noch die minimale sogenannte "Nothilfe" zukommen zu lassen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat einen Bericht über die Umsetzung der Nothilfe in den verschiedenen Kantonen zusammengestellt und an einer Medienkonferenz am 16.12.2008 die Kantone wegen der Willkür in der Umsetzung kritisiert:
Hier dokumentiert Sosf zusätzlich die uns bekannten kantonalen Umsetzungen des Sozialhilfeausschlusses:
Ausschluss aus der Krankenkasse für abgewiesene: illegal
Wehren Sie sich mit unserem Musterantrag zur Wiederaufnahme in die Krankenkasse gegen den widerrechtlichen Krankenkassenausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden.