- 1960ff 1000 TibeterInnen aufgenommen
- 1958 11’000 Flüchtlinge aus Ungarn aufgenommen
- 1955 Beitritt Schweiz zur Flüchtlingskonvention
- 1951 Internationale Flüchtlingskonvention tritt in Kraft
- 1968 13’500 Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei aufgenommen
- 1970 Schwarzenbachinitiative (10%-Initiative) abgelehnt
- 1973 205 ChilenInnen aufgenommen, Gründung Freiplatzaktion
- 1974 Initiative «gegen Überfremdung und Überbevölkerung»
- 1977 «4. Überfremdungsinitiative»
- 1979 Verabschiedung Asylgesetz (AsylG), tritt 1981 in Kraft
- 1981 Mitenand-Initiative scheitert
- 1984 1. Revision AsylG
- 1986 Peter Arbenz zum Flüchtlingsdelegierten ernannt
- 1988 2. Revision AsylG (weitere 1990/1995/1998)
- 1990 Gründung des Bundesamt für Flüchtlinge
- 1992 Aktion Bosnien, Schaffung der Asylrekurskommission
- 1994 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht angenommen
- 1996 Initiative «gegen illegale Einwanderung»
- 1999 Kosovo: Kollektive vorläufige Aufnahme
- 1999 Neues Asylgesetz tritt in Kraft
- 2000 18%-Initiative abgelehnt
- 2002 Botschaft neuste Teilrevision AsylG
- 2002 Juni: Personenfreizügigkeit mit der EU
- 2002 November: SVP-Initiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» knapp abgelehnt
- 2003 Sozialhilfeausschluss im Rahmen des «Entlastungsprogramms 03» propagiert
- 2004 April: Umsetzung Sozialhilfeausschluss
- 2004 Mai: Sondersession zum AsylG (Erstrat)
- 2004 Juni: Bericht zur illegalen Migration
- 2004 Juli: Blocher-Vorschläge zur weiteren AsylG Verschärfung
Die neuen Verschärfungen im Überblick - Das Ärgste kommt erst noch
Nach der Präsentation des «Berichts über die illegale Migration» im Juni 2004 hat Bundesrat Blocher gut orchestriert wenige Tage später die neuesten Verschärfungsvorschläge lanciert. Die Gegenreaktion von Kirchen, Hilfswerken bis UNHCR war heftig – mit Grund.
Mit unerwarteter Schärfe brachte am 27. Juli das UNO Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) seine Kritik an: «Die Gesetzesvorschläge scheinen zu einer Zeit gemacht zu werden, in der die Zahl der Asyl Suchenden in fast ganz Europa stark abnimmt, so auch in der Schweiz. (..) Es gibt keine offensichtliche Notwendigkeit für die Regierungen so zielstrebig restriktive Revisionen der Asylgesetzgebung ins Auge zu fassen.»
Bei den Verschärfungen geht es immer um das selbe: Wie können Asylsuchende ohne Identitätspapiere vom Verfahren ausgeschlossen werden? Wie kann sie der Staat zur Beschaffung der Papiere zwingen und damit eine Zwangsrückführung möglich machen?
Die Mittel dazu sind:
- Nichteintretensentscheide, wenn nicht innert 48 Stunden Papiere vorgelegt werden
- Zeitlich unbegrenzte Durchsetzungshaft
- Fürsorgeausschluss auch für abgewiesene Asylsuchende
Kein Fahrausweis ohne Identitätsnachweis
Mit einer unbeschränkten Durchsetzungshaft sollen Menschen bestraft werden, deren einziges Vergehen darin besteht, ohne gültige Ausweispapiere in der Schweiz zu sein. Das BFF selbst schreibt: «Diese Durchsetzungshaft ist unabhängig von einer konkretisierten Gefahr für die öffentliche Sicherheit.»
Ein Skandal, nicht nur in einer Zeit übervoller Gefängnisse.
Justizminister Blocher hat auch Sinn fürs Detail: Dank der Neuregelung, wonach für den Erwerb des Führerscheins fortan ein gültiger Identitätsnachweis vorgelegt werden muss und der Ausländerausweis nicht mehr genügt, konnte er viele Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene von der Fahrberechtigung ausschliessen, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit zur Integration mindert.
Balthasar Glättli