Mit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes per 1.1.2008 werden rechtskräftig letzinstanzlich abgewiesene Asylsuchende illegalisiert. Viele Kantone kündigen ihre Krankenversicherung. Das ist widerrechtlich und widerspricht sowohl dem Krankenversicherungsgesetz als auch dem in diesem Zusammenhang ergangenen Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Helfen Sie mit, dass ihnen bekannte Abgewiesene wieder in die Krankenkasse aufgenommen werden
Sie können im Namen eines/einer abgewiesenen mit Hilfe des beiligenden Musterschreibens die Wiederaufnahme in die Krankenkasse einfordern. Sollten Sie eine abschlägige Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle oder direkt an Solidarité sans frontières. Bitte schicken Sie uns vorab den abschlägigen Bescheid per Post (Sosf, Neuengasse 8, 3011 Bern) oder Fax (031 311 07 75) zu.
- Musterbrief (pdf, 2 S.)
- Vollmachtvorlage (pdf, 1 S.)
- Kreisschreiben deutsch (Beilage, pdf, 2 S.)
- Kreisschreiben französisch (Beilage, pdf, 2 S.)