Unsere Aufgabe: Das Asylrecht verteidigen

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Grenzschutz à la SVP

Basics: Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung bzw. das Prinzip des Non-refoulements ist unter dem Titel «Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung» in Abs. 3 von Artikel 25 der Bundesverfassung verankert: «Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»

 

Dieses zentrale Rechtsprinzip ist eine Lehre aus der Geschichte des Zweiten Weltkriegs. Millionen Menschen wurden damals in die Flucht getrieben und – u.a. von der Schweiz – an der Grenze in den sicheren Tod zurückgewiesen. Ein Rechtsprinzip also mit realem moralischem Hintergrund. 

 

Keine zwei Monate nach der Reform des GEAS, dem nun strengsten Asylrechts Europas, wird der Ruf der Rechtsnationalen in gewissen «gut bürgerlichen» Medien laut und lauter: Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, müsse abgeschafft werden und Geflüchtete seien je nachdem schon an der Grenze zurückzuweisen. Nur mit einem migrationspolitischen Kontingentsystem könne «Europas verirrte Menschlichkeit» angesichts des Ansturms auf Ceuta in gelenkte Bahnen zurückgeführt werden. So argumentierten vor ein paar Tagen die «Welt» (M . F. Serrão) und – mehrfach - die NZZ (B. Neff und P. Ràsonyi).

 

Es liegt auf der Hand, dass die Bundesverfassung mit solchen Texten nicht geändert wird. Doch rechte Medien sind Vorboten. Sie bereiten das Terrain für immer schärfere und immer menschenfeindlichere Migrationspolitiken. Sie geben vor, die aktuellen Regierungen vor der Machtübernahme durch die Rechtsnationalen zu bewahren, so Ràsonyi in der NZZ vom 8. August 2026. In Wirklichkeit wollen sie verhindern, dass Schutzsuchende das Schweizer Staatsbudget belasten und gleichzeitig prekäre, ausbeuterische Lohnverhältnisse für Arbeitsmigrant:innen aufrechterhalten. Um ihre Ziele zu erreichen, reden sie eine Asylkrise herbei, statt die Klimaerhitzung zu thematisieren: Ein reines Ablenkungsmanöver und ganz im Sinn der SVP, die sich auf die anstehende Parlamentsdebatte zu ihrer «Grenzschutzinitiative» freut.

 


Überblick über die «Grenzschutzinitiative» der SVP

Die Initiative verlangt u.a. die Bewachung aller Grenzübergänge, die Überwachung der Landesgrenzen, systematische Kontrollen aller einreisenden Personen sowie Einreiseverweigerungen für Personen, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, sollen weder Asyl noch eine vorläufige Aufnahme erhalten. Die Zahl der Asylgewährungen soll auf 5000 pro Jahr begrenzt werden. Für Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, verlangt die Initiative eine behördliche Meldepflicht, eine generelle Ausreisefrist von 90 Tagen, den Ausschluss von Sozial- und Krankenversicherungsleistungen und die Nichtigkeit laufender Arbeitsverträge. Internationale Abkommen, die mit diesen Bestimmungen nicht vereinbar sind, sollen neu verhandelt oder gekündigt werden müssen.