Medienberichte

Ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (F-5298/2024) bestätigt, dass die 2011 festgestellten systemischen Mängel im griechischen Asylsystem weiterhin bestehen. Damit weist es einen Entscheid des SEM zurück, das einen türkischen Asylsuchenden gemäss der Dublin-III-Verordnung nach Griechenland überstellen wollte.
Sosf hat in den 7-Uhr-Nachrichten auf RTS auf diesen Entscheid reagiert.
Foto von Sandor Csudai, Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0
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