Die SVP setzt ihre Angriffen auf Asylsuchende fort und bedient erneut das alte Klischee der «Sozialhilfebetrüger». In dieser Session werden mehrere Vorstösse diskutiert, die angeblich helfen sollen, die Asylkosten zu kontrollieren, «falsche Anreize» zu bekämpfen und Geflüchtete davon abzuhalten, in der Schweiz zu bleiben (25.3742, 25.3302, 25.4685, 25.4647).
Diese Vorstösse verstärken nicht nur das Bild von Geflüchteten als Bedrohung, sondern sind auch Teil einer seit vielen Jahren eingeschlagenen politischen Entwicklung, nämlich der Prekarisierung von Menschen im Asylbereich, ohne pragmatische Grundlage oder Respekt vor den Verfassungsgrundsätzen.
Mit den Motionen 25.3742, 25.3302 und 25.4685 will die SVP erreichen, dass die Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige auch dann unter denen der übrigen Bevölkerung bleiben, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erhalten. Zur Erinnerung: Personen, die sich im Asylverfahren befinden, und vorläufig Aufgenommene erhalten bereits Sozialhilfeleistungen, die unter denen der übrigen Bevölkerung liegen. Die SVP möchte diesen Zustand auch für Personen beibehalten, die als Flüchtlinge anerkannt oder von einem Kanton regularisiert wurden. In einigen Kantonen kann die Sozialhilfe um bis zu 70 % niedriger sein!
Abgesehen von der krassen Ungleichbehandlung, die eine solche Massnahme mit sich bringen würde, scheinen die Anträge vor allem symbolischer Natur zu sein. Denn um eine B-Bewilligung zu erhalten, müssen die oben genannten Personen eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe. Die Massnahme würde nur dann greifen, wenn sie ihren Job verlieren, die Arbeitslosenunterstützung ausläuft und sie wieder Sozialhilfe benötigen. Und selbst dann sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Aufenthaltsbewilligung zu streichen, wenn sie von Sozialhilfe abhängig sind. Menschen in solchen schwierigen Zeiten noch mehr zu bestrafen, zeigt, dass es hier eher um Bestrafung als um Wirtschaftlichkeit geht.
Vor allem basieren diese Anträge auf der Idee, dass normale Leistungen einen Anreiz für Menschen darstellen würden, sich nicht zu integrieren und das System auszunutzen. Diese Annahme wurde weder in der Schweiz noch in vergleichbaren Ländern, die ähnliche Kürzungen der Sozialhilfe erlebt haben, jemals bewiesen. Sie basiert eher auf einer ideologischen Sichtweise als auf empirischen Erfahrungen mit Integrationsverläufen. Die Schweizerische Konferenz der Sozialhilfe (SKOS) hat 2023 daran erinnert: Beträge, die unter der regulären Sozialhilfe liegen, widersprechen den Zielen der vom Parlament verabschiedeten Agenda Integration Schweiz[1]. Im Gegenteil, viele Analysen zeigen, dass eine gekürzte Sozialhilfe zu extremer Prekarisierung, Marginalisierung und Hindernissen für die soziale Teilhabe und Integration führt[2]. Diese Prekarität auch nach Erhalt einer B-Bewilligung weiterzuführen, macht überhaupt keinen Sinn.
Die Motion 25.4647, die fordert, dass abgelehnte Personen keine Nothilfe mehr bekommen sollen, ist schlicht verfassungswidrig, weil sie diese Leute auf die Strasse setzen würde, sie total mittellos machen und ihnen den Zugang zu medizinischer Versorgung verwehren würde. Das Recht auf Nothilfe basiert nämlich auf Art. 12 der Bundesverfassung, der jeder Person, die sich in einer Notlage auf dem Gebiet der Schweiz befindet, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Recht auf die für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen materiellen Leistungen gewährt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der oben genannten Motion festhält, verbietet die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts, Nothilfe unter Berufung auf das Ausländerrecht zu verweigern (BGE 131 I 166, Erwägung 4.5).
Anstatt eine ernsthafte Debatte über die tatsächlichen Auswirkungen der Sozialpolitik auf die Integrationsprozesse anzustossen, greift dieses parlamentarische Paket leider bereits tief verwurzelte Vorurteile wieder auf. Es zielt in erster Linie darauf ab, ineffiziente, diskriminierende und demütigende Massnahmen zu normalisieren und zu verstärken, obwohl selbst Sozialpolitikexpertinnen und -experten diese für nutzlos oder kostspielig halten. Das Parlament hat Besseres zu tun: Seriöse Bewertungen der bestehenden Integrationspolitik zeigen, dass frühzeitige soziale Investitionen langfristig Kosten sparen. Diese Debatte sollte geführt werden.
[1] SKOS, Sozialhilfe im Asylbereich: Die Unterhaltspauschale, 12.01.23, analysiert hier von asile.ch. Siehe auch: Karine Povlakic, Rechtsprechung: F-Ausweis. Integration durch unzureichende Sozialhilfe untergraben, asile.ch, 12.06.2024.
[2] Viele weitere Informationen befindet sich hier: https://asile.ch/prejuge/profit/