Parlament - Wintersession 2022

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Bundeshaus

In der Herbstsession genehmigte der Nationalrat die Verlängerung der Verordnung, die den Zwang zu Coronatests gegenüber von Ausschaffung bedrohten Personen erlaubt (22.047). Diese Bestimmung stieß von Anfang an auf erheblichen Widerstand, vor allem wegen der damit verbundenen Gewalt. Wird der Ständerat, als entscheidende Instanz die Grundrechte besser respektieren?

 

Der Ständerat muss in dieser Session über die Informationssysteme ETIAS und VIS abstimmen. Werden die Ständerät:innen dem Beispiel der grossen Kammer folgen? Dieses hat Ausbau von Überwachung und Kontrolle unter dem Vorwand der Sicherheit zugestimmt. Wie wir bereits zur letzten Session erklärten, sollten die für die Digitalisierung der Grenzen bereitgestellten finanziellen Mittel stattdessen für den Schutz der Grundrechte verwendet werden, die an den Aussengrenzen tagtäglich mit Füßen getreten werden. Dafür sollten sich auch parlamentarische Kräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen. 

 

Der Nationalrat stimmte im September dem Plan zu, den Kantonen an den Grenzen der Schweiz finanzielle Unterstützung zu gewähren. Diese sollen nun mehr Geld erhalten, um Asylsuchende kurzfristig zu beherbergen und sie dann rasch wieder abschieben zu können. Dies wirft die folgende Frage auf: Wie werden die Grundrechte von Flüchtlingen, insbesondere das Recht, einen Asylantrag zu stellen, garantiert? Sogar eine von den Grünen vorgeschlagene Richtlinie, nämlich das Verbot der Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nun liegt es am Ständerat, darüber zu entscheiden. Ein klares Bekenntnis zu Grundrechten im Asylwesen wäre angezeigt.

 

In einer Interpellation nimmt der FDP-Ständerat Damian Müller seine Offensive gegen eritreische Personen, die in die Schweiz geflüchtet sind, wieder auf. Er wollte wissen, ob die Unterstützung des derzeit herrschenden Regimes ein Grund für den Widerruf des Asylrechts sein könnte. Er fragte auch, ob es möglich sei, die Personen zwangsweise nach Eritrea zurückzuschicken. Der Bundesrat hatte bereits geantwortet. Netter Versuch, Damian Müller, aber: Nein und nein.

 

Im Juni 2022 nahm der Nationalrat eine Motion seiner Staatspolitischen Kommission an, die eine Ausweitung der Härtefallregelung im Bereich des Zugangs zur Berufsbildung forderte, um abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers den Zugang zur Berufsbildung zu erleichtern. Die SVP, die FDP und einige Abgeordnete der Mitteparteien waren dagegen. Im Ständerat sind die Mehrheiten anders, und die Anhänger des Zentrums sind zahlreicher.

 

Die Mitte hat übrigens 2021 einen Antrag eingereicht, der in die gleiche Richtung geht. Fabio Regazzi forderte, dass Asylsuchende, die auf ihre Ausschaffung warten, weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Denn obwohl das SEM die Wegweisung verfügt hat, ist diese oft nicht vollstreckbar und die Personen bleiben in der Schweiz. Die Idee hinter der Motion Regazzi ist es, diesen Personen eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Dies damit sie einerseits nicht sozial und beruflich marginalisiert werden, andererseits aber auch nicht der Sozialhilfe zur Last fallen. Das Geschäft ist nun in den Händen des Ständerats.

 

Der Nationalrat wird zudem über eine Motion seiner Rechtskommission zu entscheiden haben, nämlich über die Einführung eines neuen nationalen Plans zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der Ständerat hatte das Vorhaben einstimmig angenommen. In der Kommission schlug eine SVP-Minderheit vor, sie abzulehnen, weil sie der Meinung war, dass der neue Plan auch den Menschenschmuggel umfassen sollte. Wir stimmen zu, dass die Frage des Menschenhandels wichtig ist. Aber einen nationalen Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels muss vor allem eine Früherkennung der Opfer von Menschenhandel vorsehen und ihnen einen Aufenthaltsstatus und Schutz vor den Netzwerken, die sie gefährden, garantieren.