Empfehlungen zur Neuausschreibung des Rechtsschutzes in den Bundesasylzentren

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Bericht

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat Anfang März 2024 die mandatierte Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren (BAZ) neu ausgeschrieben. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich», dem Solidarité sans frontières angehört, hat die erste Phase der unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung intensiv mitverfolgt und wiederholt kritisch kommentiert. Basierend auf diesen Erfahrungen hat das Bündnis verschiedene Empfehlungen an das SEM formuliert. Diese beziehen sich einerseits auf das Pflichtenheft und die Leistungsvereinbarungen mit den mandatierten Stellen, andererseits aber auch auf die Verfahrensleitung durch das SEM. Sie sollten nicht nur bei der Auftragsvergabe zu Rate gezogen werden, sondern auch in der laufenden Umsetzung der revidierten Asylverfahren beachtet werden.

 

Solidarité sans frontières dokumentiert hier die Empfehlungen des Bündnisses und wird auch in Zukunft eng mit den unabhängigen Rechtsberatungsstellen des Bündnisses zusammenarbeiten. Zum «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» gehören neben Sosf u.a. die Freiplatzaktionen Zürich und Basel, Pikett Asyl, AsyLex, das Solidaritätsnetz Bern, das Centre Social Protestant (CSP), die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA), die Demokratischen Jurist_innen Schweiz (DJS),  die Rechtshilfe Asyl-Migration sowie der Verein elisa-asile.

 

Die vollständigen Empfehlungen finden Sie hier