Eine neue Architektur der Abschottung

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Closed Controlled Access Center, Samos

Während am 12. Juni 2026 mit dem EU-Asyl- und Migrationspakt die einschneidendste Reform des europäischen Asylrechts in Kraft tritt, treiben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten bereits die nächsten Verschärfungen voran. Drei Entwicklungen zeigen besonders deutlich, wohin sich das europäische Asylsystem bewegt: hin zu beschleunigten Grenzverfahren, einer weiteren Externalisierung des Flüchtlingsschutzes und dem Ausbau eines europäischen Ausschaffungsregimes.

 

Mit dem Asylpakt werden zahlreiche Massnahmen eingeführt, die bislang nur unter Ausnahmebedingungen erprobt wurden. Dazu gehören beschleunigte Grenzverfahren in geschlossenen Zentren, neue Screening-Verfahren an den Aussengrenzen sowie eine stärkere Kategorisierung von Schutzsuchenden nach Anerkennungsquoten. Der Zugang zu regulären Asylverfahren wird damit für viele Schutzsuchende weiter erschwert. Im Kern wendet sich Europa von der individuellen Schutzprüfung ab und orientiert sich stärker an administrativer Selektion und einer gezielten Steuerung von Flucht und Migration.


Externalisierung als Normalität
Besonders weitreichend sind die Regelungen zu sogenannten «sicheren Drittstaaten», mit denen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten den Asylpakt Anfang 2026 ergänzt haben. Während bislang eine enge Verbindung zu einem Drittstaat vorausgesetzt wurde, um Asylgesuche für unzulässig zu erklären, kann dafür künftig bereits die Durchreise durch ein Land genügen. Betroffene würden damit nicht einmal ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen, sondern könnten direkt in Drittstaaten zurückgeführt werden.


Damit verlagert sich der Fokus des europäischen Asylsystems: Die individuelle Schutzbedürftigkeit tritt zunehmend in den Hintergrund und wird überlagert von der Frage, ob Europa überhaupt noch für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig sein soll. Die Reform schafft zugleich die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten – etwa nach dem Vorbild der italienischen Albanien-Pläne oder des britischen Rwanda-Modells.


Ein europäisches Ausschaffungsregime
Parallel dazu richtet sich die europäische Politik immer stärker auf Rückführungen und Ausschaffungen aus. Im Frühjahr 2026 setzte im Europäischen Parlament eine Allianz aus Konservativen und Rechtsextremen ein Verhandlungsmandat für eine neue Rückführungsverordnung durch. Vorgesehen sind unter anderem schnellere Verfahren, eine stärkere gegenseitige Anerkennung von Wegweisungsentscheiden sowie erweiterte Möglichkeiten zur Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen. Auch sogenannte «return hubs» ausserhalb Europas werden inzwischen offen diskutiert.


Die verschiedenen Reformen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Zusammengenommen markieren sie einen grundlegenden Umbau des europäischen Asylsystems: Schutzansprüche sollen möglichst früh abgewehrt, Verfahren ausgelagert und Ausschaffungen effizienter organisiert werden. Was lange als Ausnahme galt, wird damit zunehmend zur migrationspolitischen Normalität Europas.

 

Dieser Artikel erschien zuerst im Sosf-Bulletin Nr. 2, 2026.

 

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