Während der beiden letzten ausserordentlichen Sessionen zu den Themen «Sicherheit» und «Strafverfolgung» haben Parlamentarier:innen der SVP, der FDP, der Mitte und der Grünliberalen Vorlagen eingereicht, die alle den «Schutz der Bevölkerung» zum Ziel haben.
So fordert die SVP «wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende» (Motionen 25.4577 und 25.4588), die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für «straffällige Asylsuchende» (Motion 24.3431) und die automatische Ausweisung von Personen, die von Amts wegen strafrechtlich verfolgte häusliche Gewalt begangen haben (Motionen 25.4619 und 25.4637). Die FDP prüft dieses Vorgehen auch für alle Formen häuslicher Gewalt (Interpellation 25.4518). Die Mitte will «parallele Rechtssysteme aus der Rechtsordnung ausschliessen» (siehe die Motion 25.4651: Es geht darum, Asylsuchenden, die «eine rigide Rechts-und Gesellschaftsordnung im Heimatstaat als Fluchtgrund monieren, gleichzeitig jedoch die Normen der Schweizerischen Rechts-und Gesellschaftsordnung ablehnen», das Asyl zu verweigern) und «klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt» aufzuerlegen (Motion 25.4557). Schliesslich wollen die Grünliberalen den bürokratischen Aufwand für eine wirksame Strafverfolgung von «Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus» reduzieren (Anträge 25.4711 und 25.4640 ) oder die Strafverfolgung gegen organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität verstärken (Antrag 25.4718).
Diese Flut von parlamentarischen Vorstössen wirft Fragen auf. Sie wird zweifelsohne diskursiv sehr wirkmächtig sein. Es ist zu erwarten, dass die Medien die darin verwendeten Formulierungen, die darin enthaltenen Feststellungen und die vorgeschlagenen Lösungen aufgreifen werden. Es ist jedoch zentral, die Ziele, die Begründungen sowie den zeitlichen Ablauf dieser Vorschläge zu hinterfragen.
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die hier genannten Punkte ausschliesslich Ausländer:innen und/oder Personen aus dem Asylbereich betreffen. Besonders auffällig ist der Vorschlag von Heidi Z'Graggen, Ausländerinnen und Ausländer bei ihrer Ankunft eine Schulung zum Thema häusliche Gewalt absolvieren zu lassen und sie zu verpflichten, «keine sexuelle und häusliche Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern, auszuüben». Verlangt der Schweizer Staat dies von allen Personen auf seinem Staatsgebiet? Die Sensibilisierung und Schulung zum Thema häusliche Gewalt ist eine langjährige Forderung der Frauenbewegung. Es stellt sich aber die Frage, warum dies nur für einen Teil der Täter gelten sollte.
Das Gleiche gilt für die anderen Anträge. Unter dem Deckmantel von Entschlossenheit und Effizienz reduzieren sie ein komplexes Problem auf eine eindimensionale Sichtweise. Ihre Antwort besteht im Wesentlichen darin, Rechte einzuschränken und die Repression zu verschärfen, als ob eine Eskalation der Strafverfolgung an die Stelle einer öffentlichen Politik treten könnte. Dieser vereinfachende und ideologische Ansatz geht an den strukturellen Ursachen der Kriminalität vorbei und ersetzt eine grundlegende Reflexion durch symbolische Massnahmen. Da sie das Problem nicht an der Wurzel packen, sind diese Vorschläge eher politisches Showbusiness als eine Strategie, die zu echten und dauerhaften Ergebnissen führen könnte.
Die meisten Argumente stützen sich auch auf eine Zunahme der Gewalt, die offenbar einhellig akzeptiert und kaum hinterfragt wird. Es werden Zahlen genannt, die jedoch nicht immer in einen Zusammenhang gestellt werden. Einige, aber nicht alle, stammen aus offiziellen Statistiken, werden jedoch nicht kontextualisiert. Andere stammen aus einem Bestseller, der jedoch wegen seiner voreiligen Schlussfolgerungen kritisiert wurde, und manche Zahlen werden nicht einmal durch Quellen belegt. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass der Anstieg der Zahlen mit einer gestiegenen Ächtung von Gewalt, insbesondere häuslicher und sexueller Gewalt, sowie mit der Digitalisierung von Straftaten zusammenhängt.
Schliesslich sei daran erinnert, dass die stimmberechtigte Bevölkerung am 14. Juni, während der Parlamentssession, in der voraussichtlich ein Grossteil der Anträge dieser ausserordentlichen Sitzungen wieder aufgenommen wird, über die SVP-Initiative der «Keine 10-Millionen-Schweiz» abstimmen wird. Eines der Hauptargumente? Gewalt und Kriminalität durch «Ausländer». Ist den rechten Parteien, die sich zwar gegen die Initiative aussprechen, klar, dass ihre parlamentarische Arbeit dennoch Wasser auf die Mühlen der SVP-Kampagne sein wird?
Das Recht auf ein Leben in Sicherheit ist zu wichtig, um parteiisch oder populistisch behandelt zu werden. Fragen der Kriminalität und Gewalt müssen umfassend und gründlich betrachtet werden. Sicherheit wird durch strafrechtliche, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit erreicht: Ein stabiler Rechtsstaat, effektive Gleichberechtigung aller Menschen, die auf dem Staatsgebiet leben, und eine gerechte Verteilung des Reichtums sind unverzichtbare Voraussetzungen. Alles andere ist nur Symptombekämpfung und politische Kommunikation.