Nach dem Nationalrat wird sich am 18. Dezember auch der Ständerat mit einer Änderung des Asylgesetzes bezüglich der Sicherheit und des Betriebs der Bundesasylzentren (BAZ) befassen. Der Gesetzesentwurf ist zwar ein Schritt nach vorne, versäumt es aber, die strukturellen Probleme der BAZ anzugehen.
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Im April 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes, durch die die Sicherheit in den Bundesasylzentren erhöht werden soll. Nun steht der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung der Herbstsession. Obwohl dringend überfällig, wird er die systemische Gewalt und die Entmenschlichung, die in den Bundesasylzentren vorherrschen, in keiner Weise beenden.
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Eine in der Wintersession 2023 vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiese Motion verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagene Motion 24.3008 ist jedoch ebenso problematisch.
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UPDATE: Beide Motionen wurden in der Sondersession "Asylpraxis für afghanische Frauen" von beiden Kammern an die Staatspolitischen Kommissionen überwiesen.