Die beiden gleichlautenden Motionen 26.3616 und 26.3655 verlangen, dass Standort-Gemeinden die Schaffung neuer Bundesasylzentren mit einem Veto verhindern können. Lediglich wenn in einer «Ausnahmesituation» Massnahmen nach Art. 55 Abs. 2 AsylG ergriffen werden, soll davon abgewichen werden können. Bereits auf den ersten Blick weist die Begründung der Motionen offensichtliche Lücken auf: Als Negativbeispiele werden das Rückkehrzentrum in Büren an der Aare und die geplante Kollektivunterkunft in Kandersteg genannt, obwohl es sich bei beiden um kantonale Strukturen handelt, für die nicht der Bund, sondern die Kantone verantwortlich sind. Mit keinem Wort erwähnt wird zudem, dass Kantone und Gemeinden bereits heute in die Planung von Bundesasylzentren einbezogen werden und über Möglichkeiten verfügen, sich in die Verfahren einzubringen und Einsprache zu erheben. Hinzu kommt, dass ein Vetorecht der Standortgemeinden den Aufbau der Bundesasylzentren zusätzlich erschweren dürfte. Die mit der Neustrukturierung des Asylbereichs im Jahr 2014 politisch vereinbarten 5'000 regulären Plätze in Bundesasylzentren wurden bis heute nicht erreicht.
Vielfältiges zivilgesellschaftliches Engagement
Als Hauptargument der Motion wird die erhebliche Belastung aufgeführt, welche die Bundesasylzentren angeblich für die Gemeinden und die lokale Bevölkerung darstellen. Diese Argumentation findet sich auch immer wieder im öffentlichen Diskurs, in dem insbesondere die Sicherheitsbedenken der lokalen Bevölkerung viel Aufmerksamkeit erhalten. Was hingegen viel zu wenig Beachtung erhält, ist das vielfältige zivilgesellschaftliche Engagement, das sich in den letzten Jahren rund um die Bundesasylzentren entwickelt hat. Zahlreiche Vereine, kirchliche Akteur*innen, solidarische Kollektive, NGOs und Einzelpersonen engagieren sich für die Menschen, die in den Zentren wohnen. Sie schaffen Begegnungsräume, kochen gemeinsam, organisieren Spielnachmittage für Kinder und bieten den Neuankommenden eine erste Orientierung. Dieses Engagement zeichnet ein anderes Bild als jenes, das die Motion vermittelt. In der ganzen Schweiz organisieren sich Menschen aus der lokalen Bevölkerung rund um Bundesasylzentren und setzen sich dafür ein, dass die dort lebenden Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und bestehende Hürden abgebaut werden. Dahinter steht eine Haltung, die auch die politische Debatte stärker prägen sollte: Menschen, die in der Schweiz Schutz suchen, nicht als Bedrohung darzustellen oder auf ein vermeintliches Sicherheitsrisiko zu reduzieren, sondern ihr Wohlergehen ins Zentrum zu stellen.
Die andere Seite der Sicherheitsdebatte
Gänzlich ausgeklammert bei der ganzen Debatte bleibt die Frage, inwiefern die Bundesasylzentren den Schutz und die Sicherheit der asylsuchenden Menschen gewährleisten können. Wie wichtig die genauere Untersuchung dieser Frage jedoch wäre, zeigt sich beispielsweise bei einem Blick auf Unterkünfte der temporären Notfallplanung: Ein Drittel der rund 30 Bundesasylzentren sind derzeit sogenannte Notfallstandorte. Dazu gehören unter anderem die Mehrzweckhalle in Thun und die Zivilschutzanlage in Niederscherli. Auch lässt sich darüber streiten, inwiefern «Notfallplanung» noch ein passender Begriff ist, wenn etwa der in einer Militärhalle eingerichtete Notfallstandort Brugg, der bereits seit 2020 in Gebrauch ist, gerade um drei weitere Jahre verlängert wurde. Doch auch die Betrachtung der regulären Standorte wirft Fragen auf: Im September 2026 wurde in Altstätten SG ein neues Bundesasylzentrum eröffnet, weit ausserhalb der Stadt und direkt neben einem Regionalgefängnis. Diese Beispiele zeigen, was im öffentlichen Diskurs fehlt. Statt nur die Sicherheitsbedenken der lokalen Bevölkerung ins Zentrum zu stellen, müssen wir darüber sprechen, inwiefern ehemalige Militärgebäude, Mehrzweckhallen, unterirdische Zivilschutzanlagen und Unterkünfte, die vom restlichen gesellschaftlichen Leben abgeschirmt sind, tragbare Wohnorte für Menschen sind, die in der Schweiz Schutz suchen. Und ganz grundsätzlich muss darüber diskutiert werden, ob sich Kollektivunterkünfte überhaupt am Wohlergehen ihrer Bewohnenden ausrichten können oder ob es nicht andere Formen des Wohnens braucht.