In der Herbstession wird der Ständerat über die Weigerung des Staatssekretariats für Migration (SEM) beraten, gefährdeten Familien aus dem Gazastreifen humanitäre Visa zu erteilen. Ständerat Carlo Sommaruga lancierte eine entsprechende Interpellation, nachdem die Anträge von Angehörigen von Mandant:innen von elisa-asile, die in Gaza geblieben sind, durch die Schweizer Vertretung in Ramallah mit der Begründung abgelehnt wurde, es liege «keine offensichtliche Gefahr» vor. Diese schockierende Begründung führte zu einem von 40 Organisationen gemeinsam unterzeichneten Aufruf, in dem der sofortige Schutz der Familie gefordert wurde. Diese in ihrem Ausmass seltene gemeinsame Stellungnahme zeugt von einem breiten Konsens unter den humanitären Akteuren hinsichtlich der lebenswichtigen Bedeutung dieses Antrags sowie der kollektiven Verfolgung, der die Palästinenser:innen ausgesetzt sind.
Trotz dieser Mobilisierung hat das SEM kürzlich den Widerstand gegen diese Ablehnung mit folgenden Worten abgetan:
«Ohne die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie die sehr schwierigen Lebensbedingungen, mit denen die Betroffenen im Gazastreifen konfrontiert sind, herunterspielen zu wollen, geht aus den Akten nicht hervor, dass sich die Antragsteller in einer solchen persönlichen Notlage befinden, dass ein Eingreifen der Schweizer Behörden unerlässlich wäre.»
Indem das SEM die Situation als blosse «wirtschaftliche Schwierigkeiten» oder «sehr schwierige Lebensbedingungen» bezeichnet, ignoriert es die aussergewöhnliche Schwere der Lage. Es handelt sich nicht um wirtschaftliche Prekarität, sondern um die absolute Unmöglichkeit, grundlegende menschliche Bedürfnisse (medizinische Versorgung, Nahrung, körperliche Sicherheit) zu befriedigen – bedingt durch die systematische Zerstörung der Infrastruktur und die Blockade der Grenzen. Am 8. Juni dieses Jahres hat sich die Schweiz gemeinsam mit rund zwanzig anderen Staaten einer gemeinsamen Erklärung angeschlossen, in der Besorgnis über eine «katastrophale» humanitäre Lage in Gaza geäußert wurde[1].
Die Argumentation des SEM reisst die Familie aus ihrem Kontext heraus. In Gaza wird die Zivilbevölkerung als solche pauschal und systematisch ins Visier genommen. Diese Realität entspricht genau der Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu denen auch der Völkermord gehört. Eine UN-Untersuchungskommission, die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese und mehrere grosse Menschenrechts-NGOs sind im Übrigen zu dem Schluss gekommen, dass ein Völkermord vorliegt.
Auch der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Frage des Kontextes geklärt: Bereits im Januar 2024 befand er das Recht der Palästinenser:innen in Gaza als Gruppe auf Schutz vor Völkermord für plausibel und wies Israel an, jegliche Völkermordhandlungen gegen sie zu verhindern[2]. Von dieser Familie zu verlangen, dass sie nachweist, stärker bedroht zu sein als ihre Nachbar:innen, läuft daher darauf hinaus, den kollektiven und systemischen Charakter der Gefahr sowie die Legitimität des Völkerrechts und der für dessen Durchsetzung zuständigen Institutionen zu leugnen. Wenn eine ganze Gruppe ins Visier genommen wird, schliesst die kollektive Gefahr die persönliche Not nicht aus: Sie ist ihr wesentlicher Bestandteil.
Seit der Abschaffung des Botschaftsasyls ist das humanitäre Visum für Personen, deren Leben bedroht ist, die einzige Möglichkeit, vom Ausland aus Schutz in der Schweiz zu beantragen. Genau das ist hier der Fall: Diese Familie ist einer konkreten und unmittelbaren Gefahr für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt, allein aufgrund der Tatsache, dass sie palästinensisch ist und im Gazastreifen lebt. Die Debatte im Ständerat wird es jedem und jeder ermöglichen zu erkennen – und in den Geschichtsbüchern von morgen festzuhalten –, auf welcher Seite wir stehen, wenn die Menschlichkeit angegriffen wird.
[1] Gemeinsame Erklärung zum humanitären Zugang nach Gaza und zum Gesetz über die Registrierung internationaler Nichtregierungsorganisationen, 8. Juni 2026: https://www.eda.admin.ch/fr/situation-au-proche-orient
[2] ICJ, Anwendung des Übereinkommens zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024.