Mitte-Ständerätin Heidi Z’Graggen will Ausländer:innen dazu verpflichten, sich im Hinblick auf ihre Integration dazu zu bekennen, keine häusliche Gewalt und keine Gewalt gegen Frauen und Kinder auszuüben. Ihre Motion (25.4557) packt das Problem nicht an der Wurzel. Sie droht vielmehr, einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen – sowohl für Ausländer:innen als auch für Frauen, die von Vergewaltigung oder Gewalt betroffen sind.
In ihrer Begründung schreibt die Ständerätin, «Häusliche und sexuelle Gewalt dürfen in der Schweiz nicht geduldet werden». Dabei stirbt hierzulande alle zwei Wochen eine Frau durch die Gewalt eines Mannes, meistens eines Partners oder Ex-Partners. Jede fünfte Frau hat bereits unerwünschte sexuelle Kontakte erlebt. Das erste Frauenhaus der Schweiz wurde erst 1977 eröffnet, und Vergewaltigung in der Ehe galt bis 1992 nicht als strafbar. Erst 2014 wurde sie – ebenso wie einfache Körperverletzung innerhalb einer Partnerschaft – zu einem Offizialdelikt. Der Begriff der Zustimmung hingegen ist bis heute nicht gesetzlich verankert.
Anders als Frau Z’Graggen behauptet, steht die Schweiz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und sexualisierter Gewalt also keineswegs besser da als andere Länder.
Zwar hat es in den vergangenen Jahren ein gewisses Umdenken gegeben – nicht zuletzt dank feministischer Bewegungen. Doch leider nimmt der vermeintliche Kampf für Frauenrechte zunehmend eine fremdenfeindliche Wendung. Das ist nicht nur beunruhigend, sondern vor allem gefährlich: für Menschen, die als ausländisch wahrgenommen werden, ebenso wie für Frauen, die selbst von Gewalt betroffen sind.
Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und globales Phänomen. Sie existiert in allen Ländern, unter Menschen aller Nationalitäten und in allen sozialen Klassen. Heidi Z’Graggen ist der Ansicht, dass «ein Teil schwerer Gewaltdelikte von Personen begangen wird, die nicht ausreichend über die in der Schweiz geltenden Grundwerte, insbesondere Gleichstellung, Kinderrechte sowie die straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert sind.» War Patrick Frei, der Aargauer SVP-Grossrat, dem Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Mitteln an zwei ehemaligen Partnerinnen sowie an der minderjährigen Tochter einer von ihnen vorgeworfen werden, etwa nicht über die grundlegenden Werte und Regeln der Schweiz informiert?
Ausländer als ideale Täter: eine haltlose Anschuldigung
Über Gewalt gegen Frauen verfügen wir noch immer nicht über ausreichend belastbare Daten. Mehrere parlamentarische Vorstösse verlangten vertiefte Untersuchungen. Sie wurden von der politischen Rechten systematisch abgelehnt.
In der Schweiz wird in diesem Bereich meist die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) herangezogen. Das BFS selbst weist jedoch darauf hin, dass diese kein verlässliches Mass für die tatsächliche Kriminalität darstellt: Erfasst werden lediglich die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten – und zudem Anschuldigungen vor einem rechtskräftigen Urteil. Jeden Tag werden in der Schweiz zahlreiche Delikte begangen, von denen die Polizei nie erfährt. Das gilt ganz besonders für sexuelle Übergriffe: Schätzungen zufolge melden nur acht Prozent der Betroffenen diese den Behörden.
Auch die Übervertretung ausländischer Personen in der Kriminalstatistik kann teilweise durch rassistische Verzerrungen erklärt werden. Ein Forschungsteam um den Kriminologen Dirk Baier von der Universität Zürich hat gezeigt, dass als ausländisch wahrgenommene Personen doppelt so häufig angezeigt werden wie Schweizer:innen. Hinzu kommt, dass ausländische Männer in jenen Altersgruppen übervertreten sind, in denen besonders viele versuchte Vergewaltigungen registriert werden. Die Kampagne gegen ausländische Personen unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Gewalt an Frauen steht damit auf einer mehr als fragwürdigen faktischen Grundlage.
Wer sich nur auf einen Teil der Täter konzentriert, lässt einen Teil der Opfer im Stich
Und was ist mit den anderen Betroffenen? Wer schützt Frauen, die von weissen, gesellschaftlich angesehenen Männern und guten Familienvätern vergewaltigt oder misshandelt werden? Wer das Bild des perfekten Täters konstruiert, schafft zwangsläufig auch das Bild des perfekten Opfers. Wer wird Frauen glauben, wenn sie einen weissen, schweizerischen und als respektabel geltenden Mann anzeigen? Die Aussagen von Gewaltbetroffenen werden bereits heute oft genug infrage gestellt. Es darf nicht dazu kommen, dass bestimmte Tätergruppen dadurch faktisch zusätzlich geschützt werden.
Und wenn das Ziel der Motion tatsächlich darin besteht, «den Schutz von Frauen und Kindern nachhaltig zu verbessern», wo bleiben dann die spezifischen Massnahmen für geflüchtete Frauen? Das Istanbul-Protokoll muss in den Bundesasylzentren für alle Frauen und potenziell von Gewalt betroffenen Personen angewandt werden, die dort ankommen. Die Leistungen der Opferhilfe müssen auch bei Gewalttaten greifen, die im Ausland stattgefunden haben. Betroffene dürfen nicht länger befürchten müssen, ihre Aufenthaltsbewilligung, ihre Kinder oder ihre Existenzgrundlage zu verlieren, wenn sie ihre Ehemänner oder Partner anzeigen.
Wann kommen endlich wirksame Massnahmen?
Die Motion Z’Graggen ist wirkungslos und diskriminierend. Sie muss abgelehnt werden. Gleichzeitig muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt und von Gewalt gegen Frauen in der Schweiz endlich ernst genommen werden. Wir brauchen ambitionierte Programme, die dieses Problem als das begreifen, was es ist: strukturell, systemisch und gesellschaftlich. Notwendig sind Massnahmen auf allen Ebenen: fundierte Forschung, um Ausmass und Mechanismen der Gewalt besser zu verstehen; Prävention von der Schule an und für alle; eine Reform von Justiz und Polizei, damit diese nicht länger Täter schützen, sondern die Bedürfnisse der Betroffenen ins Zentrum stellen. Und schliesslich braucht es eine Perspektive transformativer Gerechtigkeit, die jene gesellschaftlichen Bedingungen infrage stellt und verändert, unter denen Gewalt entstehen und fortbestehen kann.